Notar in Lüneburg

Urkunde des Notars Andreas Willing in Lüneburg

Notar in Lüneburg

Bei der Gestaltung von Verträgen muss das Interesse der Mandanten zielgerichtet umgesetzt werden. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir dieses Interesse, weisen auf Gestaltungsmöglichkeiten hin und gestalten auf dieser Grundlage Ihre notariellen Urkunden.

Der Mandant und sein Anliegen stehen stets im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit und sind der Ausgangspunkt der Vertragsgestaltung. Wir berücksichtigen daher immer die Anliegen, Sorgen und Nöte der Mandanten, um diese  sachgerecht umsetzen zu können.

Notar für Einzelpersonen, Familien und Unternehmen

Die Übertragung von Immobilien (z.B. Grundstücken, Erbbaurechten oder Eigentumswohnungen) bedarf der notariellen Beurkundung, sodass ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit in der Ausarbeitung, Beurkundung und dem Vollzug von Immobilien-Verträgen liegt.

Wir übernehmen für Sie die Informationsbeschaffung (Einholung der Grundbuchauszüge etc.), entwerfen die Urkunde und vollziehen diese, sodass die Übertragung reibungslos erfolgen kann.

Sollten Sie spezielle Regelungen erwünschen (z.B. Einräumung eines Wohnungsrechtes oder eines Nießbrauchs) unterstützen wir Sie auch hierbei gerne zielgerichtet bei der konkreten Gestaltung.

Weiter unterstützen wir Sie bei dem Entwurf und der Beurkundung Ihrer Teilungserklärung und berücksichtigen hier die individuellen Belange Ihrer Wohnanlage.

Bauträgerverträge sind essentiell für den Erfolg Ihres Bauvorhabens, sodass wir hier besonderen Wert auf eine kompetente und zügige Umsetzung Ihrer Wünsche legen.

Gründung vom GmbH + GmbH & Co. KG

Die Gründung von Gesellschaften sollte genau bedacht werden, da bereits bei der Gründung und der Wahl der Gesellschaftsform sowie der Formulierung des Gesellschaftsvertrages die ausschlaggebenden Entscheidungen getroffen werden, wie das Unternehmen geführt wird und am Wirtschaftsleben teilnimmt. Hierbei sollte ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages gelegt werden, da dieser die innergesellschaftlichen Rechte und Pflichten statuiert. Insbesondere bei Mehrpersonengesellschaften sollten diese Regelungen nicht stiefmütterlich betrachtet werden, da ein guter Gesellschaftsvertrag bei einer später einmal auftretenden Auseinandersetzung “Gold wert” sein kann.

 

Kapitalmaßnahmen

Wir begleiten Sie auch bei Kapitalmaßnahmen, sollten Sie bspw. durch eine Finanzierungsrunde weitere Gesellschafter aufnehmen müssen oder aus anderen Gründen das Kapital erhöhen oder reduzieren müssen.

 

Umwandlungen

Sollten Sie die Umwandlung Ihres Unternehmens erwünschen und eine Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder einen Formwechsel durchführen wollen, setzten wir dies zielgerichtet für Sie um.

 

Unternehmensnachfolge

Die Frage der Unternehmensnachfolge sollte grundsätzlich bereits bei der Gründung berücksichtigt werden. Sollte dies vergessen oder übersehen worden sein, unterstützen wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge.

Übergabe von landwirtschaftlichen Hofen

Ein Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit liegt in der Hofübergabe (unter Anwendung der Höfeordnung oder außerhalb der Regelungen der Höfeordnung).

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen, um Ihren landwirtschaftlichen Betrieb auf die nächste Generation zu übertragen; unter Beachtung der wirtschaftlichen Absicherung der Übertragenden (z.B. durch Gewährung von Wohnungsrechten/Nießbrauch, Leibrenten oder sonstige Altenteilerrechten).

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung und setzten Ihren Willen entsprechend um. Testamente können grundsätzlich auch handschriftlich ohne notarielle Beurkundung errichtet werden; jedoch kann eine rechtliche Beratung zur Vermeidung von Konflikten bei den Hinterbliebenen führen.

Auch die Nachfolge im Unternehmen bedarf rechtlicher Beratung, da zu prüfen ist, ob der Gesellschaftsvertrag z.B. eine letztwillige Verfügung durch Testament ermöglicht oder hier noch Ergänzungen erforderlich sind. Wir unterstützen Sie hier, damit Ihr Unternehmen auch von der nächsten Generation erfolgreich geführt werden kann.

Patientenverfügungen, Vorsorge- und Generalvollmachten sind für jedermann sinnvoll, da vorausschauende Vorsorge für den Fall der Fälle klare Anweisung gibt (Patientenverfügung) und Dritten (z.B. den Angehörigen) Handlungsmöglichkeiten (Vorsorge- und Generalvollmachten) einräumt.

Durch eine schriftliche Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr in der Lage sind selbst zu entscheiden. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie – für den Fall der Fälle – die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermeiden, wenn die Vorsorgevollmacht bestimmte vorgegeben Kriterien erfüllt. Eine Betreuung ist immer dann erforderlich, wenn Sie z.B. durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr oder nicht mehr ausreichend für die eigenen Angelegenheiten sorgen kann; in diesen Fällen wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt. Sollte jedoch eine Vorsorgevollmacht vorliegen, sieht das Gericht von der Bestellung eines (ggf. nicht gewollten) Betreuers ab, wenn und soweit ein Bevollmächtigter Ihre Angelegenheiten im Ernstfall ebenso gut wie ein Betreuer regeln kann. Sie haben es in der Hand, eine Vertrauensperson zu wählen, die bei einer später ggf. eintretenden Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie entscheidet und handelt.

Durch eine Generalvollmacht können Sie eine andere Person das Recht einräumen Sie vollumfänglich zu vertreten. Eine Generalvollmacht ist nicht auf einzelne Bereiche beschränkt und ermächtigt zum Abschluss von Verträgen, Einsichtnahme in Unterlagen und vielen weiteren Dinge des alltäglichen Lebens. Aufgrund dieser umfassenden Befugnis und Berechtigung in Ihrem Namen Geschäfte abschließen zu können, sollten Sie genau überlegen ob und welche Person Sie entsprechend bevollmächtigen. Die Generalvollmacht wird häufig als vorsorgliche Maßnahme aufgesetzt und im eigenen Haushalt aufbewahrt, um eine Vertrauensperson mit der notwendigen Handlungsfreiheit ausgestattet zu haben, welche die Interessen des Vollmachtgebers im Ernstfall wahrnehmen kann.

Notar Immobilien, z.B. für einen Kaufvertrag

Für viele Menschen ist der Kauf oder Verkauf eine Immobilie das bedeutendste und wichtigste Geschäft des Lebens. Unsere Aufgabe ist es hier sowohl die Käufer- als auch die Verkäuferseite sach- und interessengerecht zu beraten und jegliches Risiko bei der notariellen Gestaltung zu bedenken. Wir haben als neutrale und unabhängige Berater die Interessen aller Parteien im Blick zu haben und für faire und ausgewogene Regelungen zu sorgen.

Wir entwerfen und beurkunden für Eigentümer und Bauträger Bauträgerverträge und/oder Teilungserklärungen und begleiten Sie bei der Abwicklung und Veräußerung.

Gesellschaftsgründung Notar

Gesellschaften sind im wirtschaftlichen Leben nicht mehr wegzudenken und die Wahl der richtigen Rechtsform hat gravierende steuerliche und rechtliche Konsequenzen.

Vor einer Gründung ist aus steuerlicher und rechtlicher Sicht zu klären, welche Rechtsform optimal für die Umsetzung des konkreten Vorhabens ist. In Betracht kommen hier insbesondere die Rechtsformen “Eingetragene/r (Einzel-) Kauffrau/-mann (e.K.), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), GmbH & Co. KG und Aktiengesellschaft (AG)”. Soweit die Frage nach der geeigneten Rechtsform geklärt ist, unterstützen wir bei der Planung und Umsetzung der Gründung der Gesellschaft.

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, um auch hier die optimalen Regelungen zu finden. Eine 1-Personen-Gesellschaft bedarf anderer Regelungen, als ein Start-Up, welches Investoren anziehen möchte – ebenso bedarf ein Familienunternehmen anderer Schwerpunkte, die es zu berücksichtigen gilt.

Notarkosten Hofübergabe

Im Normalfall werden landwirtschaftliche Betriebe nicht vererbt, sondern durch Hofübergabe zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Dieser Vorgang ist juristisch komplex und bedarf sorgfältiger Planung und Umsetzung.

Ein Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit liegt in der erfolgreichen Umsetzung von Hofübergaben. Hierbei ist insbesondere zu erörtern, welche Gegenleistungen im Rahmen der Übergabe vereinbart werden sollen (Wohnungsrecht, Geldrente, Grabpflege, etc.) und wie mit weiteren Abkömmlingen umgegangen werden soll (Abfindung weichender Erben). Von daher sollten Sie Ihre Hofübergabe rechtzeitig planen und Kontakt mit uns aufnehmen, damit einer reibungslosen Übergabe – mit welcher alle Beteiligten einverstanden sind – nichts entgegensteht.

Hinsichtlich der Notarkosten für die Hofübergabe müssen diese individuell ermittelt werden, da viele verschiedene Faktoren die Kosten beeinflussen (an wen wird der Hof übergeben, in welcher Form wird dieser bewirtschaftet, welche Größe hat der Hof, wie hoch ist der Einheitswert etc.).

Kanzlei für Erbrecht: Testament / letztwillige Verfügungen

Durch die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags haben Sie es in der Hand, zu Lebzeiten zu bestimmen, wer Ihr Vermögen im Todesfall erbt. Das deutsche Erbrecht lässt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten zu (z.B. Einräumung von Vermächtnissen, Teilungsanordnung o.ä.) regelt aber auch Ansprüche, die durch eine letztwillige Verfügung nicht beseitigt werden können (Pflichtteilsrecht).

Die Umsetzung Ihres Willens steht absolut im Fokus und wir unterstützen Sie bei der Planung und Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung.

Notar und Anwalt für Unternehmensnachfolge

In jedem Berufsleben einer Unternehmerinnen oder eines Unternehmer stellt sich irgendwann die Frage, wer das Unternehmen weiterführen kann und soll. Bei dieser Suche gilt es zu berücksichtigen, dass die Erhaltung des Betriebes und der Arbeitnehmer im Vordergrund stehen sollte; gleichzeitig aber auch die Versorgung der ausscheidenden Unternehmerin oder des ausscheidenden Unternehmers zu berücksichtigen ist.

Vorsorglich ist jedoch jeder Unternehmerin und jedem Unternehmer dringend zu empfehlen nicht erst kurz vor Übergabe der Leitung diese Fragen zu klären, da auch für den Fall eines unerwarteten Versterbens unbedingt Regelungen hinsichtlich der Fortführung des Unternehmens getroffen werden sollten. Das Fehlen einer klaren testamentarischen Anordnung kann das Ende eines erfolgreichen Unternehmens bedeuten.

Hier ist es notwendig fachkundigen rechtlichen Rat einzuholen, um die gewünschte Nachfolge zu regeln, da eine Vielzahl von juristischen Sachverhalten zu berücksichtigen sind. Sowohl das Erbrecht, als auch häufig das Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht halten Regelungen vor, die zu beachten sind. Für eine maßgeschneiderte Umsetzung Ihrer Unternehmensnachfolge sollten Sie uns rechtzeitig kontaktieren, damit für jeden Fall vorgesorgt ist.

Notar Andreas Willing

Notar Andreas Willing versteht notarielle Dienstleistung als moderne Dienstleistung, welche dem Mandanten verständlich die gewünschten und erforderlichen Regelungen nahebringt. Gerne meldet er sich bei Ihnen persönlich, um Ihr Anliegen zeitnah umsetzen zu können.

 

Portrait Andreas Willing, Notar in Lüneburg, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrechtin der Kanzlei Berburg

Notar Ulrich Kamps

Notar Ulrich Kamps steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner in notariellen Angelegenheiten zur Seite. Gerne berät er Sie in Ihrer individuellen Angelegenheit und schlägt Ihnen eine sachgerechte Gestaltung vor.

Portrait Ulrich Kamps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Berburg
Unterzeichnung einer Beglaubigung durch Anwaltskanzlei With Berburg

Wir helfen Ihnen gerne!
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin

 

oder rufen Sie uns an: +49 4131 99 257 99